E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 300 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Im öffentlichen Dienst kann bei Bezug einer Erwerbsrente das Ruhen des Arbeitsverhältnisses angeordnet werden.

Der Weiterbeschäftigungsanspruch aus § 33 Abs.

3 TvöD-AT ist dabei verfassungskonform auszulegen. Die Anordnung des Ruhens des Arbeitsverhältnisses bei Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung auf Zeit in § 33 Abs. 2 Satz 5 und Satz 6 TvöD-AT ist bei verfassungskonformer Auslegung der Reichweite des Weiterbeschäftigungsanspruchs des § 33 Abs. 3 TVöD-AT sowie aufgrund der Begrenzung des Anwendungsbereichs der Ruhensanordnung durch höherrangiges, nicht tarifdispositives Gesetzesrecht mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar. Die Tarifvertragsparteien sind nicht unmittelbar grundrechtsgebunden. Ein Angestellter des öffentlichen Dienstes hat bei Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung seine Weiterbeschäftigung rechtzeitig zu beantragen sowie andere enge Voraussetzungen zu erfüllen. Er kann sich nicht auf ein Weiterlaufen des Arbeitsverhältnisses beispielsweise aus konkludenter Weiterbeschäftigung berufen.Auf die Höhe der Erwerbsminderungsrente kommt es nicht an.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 6 AZR 221 15 vom 17.03.2016
Normen: GG Art. 12 Abs. 1; BGB § 241 Abs. 2; SGB VI § 43 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 3 Nr. 2, § 102 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2; SGB IX § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 3, § 84 Abs. 1; TVöD - AT § 33 Abs. 2 Satz 5 und Satz 6, Abs. 3
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-03-29 wid-149 drtm-bns 2024-03-29
Anwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Anstellungsvertrag Hamburg, Betriebsvereinbarung Hamburg, Arbeitsvertrag Hamburg, Rechtsanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Interessenausgleich Hamburg, Fachanwalt Abmahnung Hamburg, Vorruhestand Hamburg, Fachanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Fachanwaelte Arbeitsrecht Hamburg